Sonntagsarbeit, verlängerte
Abendarbeit,
Alkoholabgabe in den Tankstellenshops...
NEIN zur weiteren Verschärfung einer Vorlage, die bereits 2003 vom Volk
abgelehnt wurde!
Am 14. Oktober 2004 hat der Freiburger
Grosse Rat beschlossen, das Gesetz über die Ausübung des Handels (HAG) abzuändern, das die Ladenöffnungszeiten im
Kanton regelt. Diese Revision ermöglicht es den Tankstellenshops, von Montag bis Samstag bis 21.00 Uhr zu öffnen, und an Sonn- und
Feiertagen bis 19.00 Uhr! Und damit nicht genug: Neu dürfen diese Shops auch
Alkohol anbieten!
Den Sonntag nicht anrühren
Niemand bestreitet
die Sonntagsarbeit dort, wo sie wirklich notwendig ist (Spitäler, Verkehr,
Gastgewerbe usw.). Es kann jedoch nicht angehen, sie in den Läden auf dem
Bahnhofsoder Tankstellengelände zur allgemeinen Regel zu machen. Dies wäre nur
ein weiterer Schritt hin zur Ausweitung der Sonntagsarbeit auf den gesamten
Einzelhandel und anschliessend auf alle anderen Wirtschaftssektoren.
Exzessiver Abendverkauf
Nach dem Handelsgesetz können die Geschäfte bereits
heute von Montag bis Freitag bis 19.00 Uhr geöffnet bleiben.
Hinzu kommt ein Abendverkauf pro Woche bis 21.00 Uhr. Den Absichten der
Erdöl-Vereinigung und der grossen Einkaufsmärkte, die auf immer längere
Öffnungszeiten pochen, gilt es einen klaren Riegel vorzuschieben. Die
zahlreichen Mini-Supermärkte bei den Tankstellen haben sich an die
Öffnungszeiten der anderen Läden zu halten.
Kein Alkohol in den Geschäften
Während der Bundesrat gerade
den maximal zulässigen Blutalkoholgehalt am Steuer auf 0,5% verringern will,
genehmigen die Freiburger Abgeordneten die Alkoholabgabe in den
Tankstellenshops. Gleichzeitig halten sie jedoch fest, dass sich diese Shops im
wesentlichen auf "Artikel für den Reisebedarf“ beschränken sollen! Diese
unsinnige Vorlage hat die Bevölkerung des Kantons Genf soeben in einer
Volksabstimmung zurückgewiesen.
Schluss mit der Missachtung der Volksabstimmungen
Das Freiburger Volk hat 1996
bereits NEIN zu verlängerten Ladenöffnungszeiten gesagt. Ebenso deutlich hat es
2003 spezielle Öffnungszeiten für Geschäfte für den dringenden Bedarf
abgelehnt. Mit ihrer Entscheidung vom 14. Oktober treten die Abgeordneten den
Willen des Volkes mit Füssen. Und wer profitiert? Die Ölgesellschaften und
Grossverteiler, denen die meisten dieser Shops gehören!
Unterschreiben Sie und beteiligen Sie sich an der
Unterschriftenaktion für das Referendum gegen die
Revision des kantonalen Handelsgesetzes!
|