Revision des Handelsgesetzes in Freiburg
 
 

Sonntagsarbeit, verlängerte Abendarbeit,
Alkoholabgabe in den Tankstellenshops...
NEIN zur weiteren Verschärfung einer Vorlage, die bereits 2003 vom Volk abgelehnt wurde!

Am 14. Oktober 2004 hat der Freiburger Grosse Rat beschlossen, das Gesetz über die Ausübung des Handels (HAG) abzuändern, das die Ladenöffnungszeiten im Kanton regelt. Diese Revision ermöglicht es den Tankstellenshops, von Montag bis Samstag bis 21.00 Uhr zu öffnen, und an Sonn- und Feiertagen bis 19.00 Uhr! Und damit nicht genug: Neu dürfen diese Shops auch Alkohol anbieten!

Den Sonntag nicht anrühren

Niemand bestreitet die Sonntagsarbeit dort, wo sie wirklich notwendig ist (Spitäler, Verkehr, Gastgewerbe usw.). Es kann jedoch nicht angehen, sie in den Läden auf dem Bahnhofs­oder Tankstellengelände zur allgemeinen Regel zu machen. Dies wäre nur ein weiterer Schritt hin zur Ausweitung der Sonntagsarbeit auf den gesamten Einzelhandel und anschliessend auf alle anderen Wirtschaftssektoren.

Exzessiver Abendverkauf

Nach dem Handelsgesetz können die Geschäfte bereits heute von Montag bis Freitag bis 19.00 Uhr geöffnet bleiben. Hinzu kommt ein Abendverkauf pro Woche bis 21.00 Uhr. Den Absichten der Erdöl-Vereinigung und der grossen Einkaufsmärkte, die auf immer längere Öffnungszeiten pochen, gilt es einen klaren Riegel vorzuschieben. Die zahlreichen Mini-Supermärkte bei den Tankstellen haben sich an die Öffnungszeiten der anderen Läden zu halten.

Kein Alkohol in den Geschäften

Während der Bundesrat gerade den maximal zulässigen Blutalkoholgehalt am Steuer auf 0,5% verringern will, genehmigen die Freiburger Abgeordneten die Alkoholabgabe in den Tankstellenshops. Gleichzeitig halten sie jedoch fest, dass sich diese Shops im wesentlichen auf "Artikel für den Reisebedarf“ beschränken sollen! Diese unsinnige Vorlage hat die Bevölkerung des Kantons Genf soeben in einer Volksabstimmung zurückgewiesen.

Schluss mit der Missachtung der Volksabstimmungen

Das Freiburger Volk hat 1996 bereits NEIN zu verlängerten Ladenöffnungszeiten gesagt. Ebenso deutlich hat es 2003 spezielle Öffnungszeiten für Geschäfte für den dringenden Bedarf abgelehnt. Mit ihrer Entscheidung vom 14. Oktober treten die Abgeordneten den Willen des Volkes mit Füssen. Und wer profitiert? Die Ölgesellschaften und Grossverteiler, denen die meisten dieser Shops gehören!

Unterschreiben Sie und beteiligen Sie sich an der
Unterschriftenaktion für das Referendum gegen die Revision des kantonalen Handelsgesetzes!